Steuererklärung 2009: Trotz Abgeltungsteuer kann sich die Abgabe der Anlage KAP lohnen!


Mit der Abgeltungsteuer sollte alles einfacher werden: Steuerabzug und fertig. Doch so ist es leider nicht. Darauf weist der „WISO-SteuerBrief“ hin

Viele Steuerzahler müssen auch weiterhin ihre Kapitalerträge in der Steuererklärung 2009 angeben. Und manchmal winkt sogar eine Steuererstattung, wenn dem Finanzamt alle Kapitaleinnahmen mitgeteilt werden. Betroffen sind zum Beispiel Steuerzahler,
• die ihren Freistellungsauftrag nicht optimal ausgenutzt haben,
• die Krankheitskosten geltend machen wollen,
• deren persönlicher Steuersatz sehr niedrig ist oder
• die die Kirchensteuer nicht von Bank einbehalten lassen haben.

Tipp des WISO-SteuerBrief: Verschlechtern kann sich der Steuerzahler durch die freiwillige Angabe seiner Kapitaleinnahmen nicht. Sollte die Abgeltungsteuer günstiger sein, gilt der Antrag als nicht gestellt.

Hinweis: Ausführliche Information finden interessierte Steuerzahler in der Februar-Ausgabe des WISO-SteuerBrief, die unter www.wiso-steuerbrief kostenlos bestellt werden kann.

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