„Fallbeileffekt“ beim Kindergeld: BVerfG muss entscheiden


Betroffene Eltern können aufgrund der anhängigen Verfassungsbeschwerde Einspruch einlegen

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) muss sich mit dem „Fallbeileffekt“ beim Kindergeld befassen. Unter dem Aktenzeichen BvR 2122/09 ist ein entsprechendes Verfahren anhängig. Darauf weist der „WISO-SteuerBrief“ in seiner aktuellen Juni-Ausgabe hin.

Hintergrund: Überschreiten die Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes in Berufsausbildung auch nur knapp die kindergeldschädliche Grenze, verlieren die Eltern das Kindergeld für das gesamte Jahr. Dieser „Fallbeileffekt“ war vom Bundesfinanzhof nicht beanstandet worden. Jetzt muss das BVerfG entscheiden.

Tipp des „WISO-SteuerBrief“: Eltern, denen wegen geringfügigen Überschreitens der kindergeldschädlichen Grenze (8.004 Euro für das Jahr 2010) das Kindergeld gestrichen wird, können unter Hinweis auf das anhängige Verfahren Einspruch einlegen. Ihr Verfahren ruht dann bis zu einer endgültigen Entscheidung.


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