Würzburg, 4. Mai 2006
Mit der Einführung der AUK hat der Gesetzgeber den Manipulationen an den Motorrädern den Kampf angesagt. Denn seit dem 1. April 2006 müssen Krafträder ihre Abgas- und Geräuschemissionen regelmäßig im Rahmen der Hauptuntersuchung überprüfen lassen. Die Kosten für diese Prüfung trägt der Motorradfahrer, meldet das Würzburger Fachjournal »kfz-betrieb« in seiner neuesten Ausgabe 18 vom 4. Mai 2006.
Die Abgasuntersuchung (AU) entspricht im wesentlichen der Pkw-AU. Die Untersuchungspflicht erstreckt sich zunächst auf zulassungspflichtige, motorisierte Krafträder mit Zwei- oder Viertaktmotoren und einem Hubraum von mehr als 50 ccm und/oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, wenn die Fahrzeuge nach dem 1. Januar 1989 erstmals zugelassen wurden. Die Abgasuntersuchung darf jeder für die AUK zugelassene Betrieb durchführen.
Die Untersuchung der Geräuschemissionen ist zunächst eine subjektive Geräuschbeurteilung durch den Prüfer, meldet »kfz-betrieb«. Ist der Prüfer mit dem subjektiven Ergebnis nicht zufrieden, muss er eine Standgeräuschmessung durchführen. Wenn der gemessene Wert den in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Wert über¬steigt gilt dies als erheblicher Mangel. Diese Geräuschuntersuchung dürfen nur amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer sowie Prüfingenieure durchführen und sie wird immer direkt mit der Hauptuntersuchung vorgenommen.
»kfz-betrieb« ist eine Fachzeitschrift der Vogel Auto Medien, Würzburg. Das meistgelesene Fachmagazin im Kfz-Gewerbe feierte 2005 sein 95-jähriges Jubiläum und ist offizielles Organ des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK), der berufsständischen Interessenvertretung für über 40.000 Autohäuser und Werkstätten.
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