Würzburg, 7. März 2006
Der Bundesrat hat im Februar die Änderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gebilligt, die die künftigen amtlichen Prüfungen von Fahrzeugen mit Gasantrieb regeln. Das Branchenmagazin »kfz-betrieb« zeigt in seiner inzwischen dritten Spezialausgabe über Gasfahrzeuge, die am 9. März erscheint, dass diese neuen Regeln das Leben für die Fahrer von Fahrzeugen mit Autogas- und Erdgasantrieb wesentlich leichter machen.
Ab dem 1. April 2006 dürfen amtlich anerkannte Werkstätten die Gasanlagenprüfung (GAP) durchführen. Dieser GAP müssen sich im Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung alle Gasfahrzeuge unterziehen. Autofahrer können somit weiterhin alle amtlichen Untersuchungen in ihrer Werkstatt durchführen lassen.
Wesentlich vereinfacht hat der Gesetzgeber auch die Zulassung eines Fahrzeugs, wenn dieses mit einer Gasanlage nachgerüstet wurde. Bedingung ist allerdings, dass die Gasanlage nach der europäischen Richtlinie ECE R 115 genehmigt wurde. Denn dann kann eine anerkannte Werkstatt die Anlage nicht nur nachrüsten, sondern auch die ab 1. April notwendige Gassystemeinbauprüfung (GSP) durchführen. Der Nachweis dieser GSP dient dann auch gleich der Zulassungsstelle als Vorlage, um die Fahrzeugpapiere entsprechend abzuändern. Der Halter des Fahrzeugs muss also nicht noch einmal zu einem amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle fahren und sein Auto dort prüfen lassen. Diese so genannte Einzelabnahme ist künftig nur noch dann nötig, wenn die Gasanlage nicht nach ECE R 115 genehmigt ist.
»kfz-betrieb« zeigt in der Spezialausgabe außerdem, dass Autogas-Autos inzwischen ihr Schattendasein verlassen haben. Selbst die beiden großen deutschen Automobilhersteller, Volkswagen und Opel, die bisher ausschließlich auf den Erdgasantrieb gesetzt haben, bereiten Autogas-Umrüstsätze für ihre Fahrzeuge vor. Schon in Kürze sollen Kunden ihre Fahrzeuge bei den Markenhändlern oder bei Umrüststützpunkten mit einem Autogasantrieb ausstatten lassen können. Bei Neufahrzeugen sogar ohne, dass die Herstellergarantie dadurch verloren geht.
»kfz-betrieb« ist eine Fachzeitschrift der Vogel Auto Medien, Würzburg. Das meistgelesene Fachmagazin im Kfz-Gewerbe feierte 2005 sein 95-jähriges Jubiläum und ist offizielles Organ des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK), der berufsständischen Interessenvertretung für über 40.000 Autohäuser und Werkstätten.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Edgar Schmidt
Redaktion »kfz-betrieb«-Wochenjournal & Online
Vogel Auto Medien
97064 Würzburg
Tel. +49 931 418-28 19
Fax +49 931 418-27 80
E-Mail: edgar_schmidt@vogel-automedien.de