Pressemitteilung

9. Dezember 2008

Urheberrechtsabgabe für Drucker, Scanner und Faxe sind festgelegt

Erste Einigung bei UHG-Vergütungen

Augsburg, 10. Dezember 2008



Nach jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen um die Höhe der Urheberrechtsabgaben auf IT-Produkte ist nun die erste gütliche Einigung nach dem neuen Urheberrechtsgesetz erfolgt. Insbesondere Drucker werden deutlich geringer belastet als von den Rechteverwertern gefordert.



Nun herrscht Rechtssicherheit: Für Drucker, Scanner, Multifunktionsgeräte und Faxe wurden zwischen dem Branchenverband Bitkom auf der einen Seite und den Rechteverwertern VG Wort und VG Bild-Kunst auf der anderen Seite verbindliche Vergütungssätze festgelegt. Bis Ende 2010 gelten folgende Tarife des »Gesamtvertrags Reprographie«, der heute in Berlin unterzeichnet wurde:



· Multifunktionsgeräte: 25,00 bis 87,50 Euro (je nach Leistungsfähigkeit)

· Drucker: 5,00 bis 12,50 Euro (je nach Typ)

· Scanner: 12,50 Euro

· Faxgeräte: 5,00 bis 10,00 Euro (je nach Typ)



Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2008, Bitkom-Mitglieder erhalten im Rahmen des Gesamtvertrags den üblichen Rabatt. Die im Endkundenpreis enthaltene Mehrwertsteuer muss auch auf die Urheberrechtsabgabe erhoben werden.

Die Einigung wird naturgemäß von den beiden Vertragspartnern unterschiedlich bewertet. So betonte Professor Dr. Ferdinand Melichar von der VG Wort, dass die erzielte Einigung eine deutliche Steigerung des bisherigen Reprographieaufkommens erwarten lasse, da »erfreulicherweise erstmals auch eine Einigung über Multifunktionsgeräte und Drucker zustande gekommen ist«. Die Rechteverwerter, die ursprünglich die Kopierersätze auch für Drucker angewendet haben wollten, hätten nun den Forderungen der Urheberrechtsnovelle Rechnung getragen und die Abgabenhöhe in Relation zum Gerätepreis gesetzt.



Erleichterung bei Druckerherstellern

Dies ist ein besonders wichtiger Punkt für die IT-Industrie: Sie musste bislang befürchten, dass in manchen Fällen die Abgabenhöhe den bisherigen Gerätepreis übersteigt. Obwohl dies durch die vorliegende Regelung verhindert wurde, meint Bitkom-Präsidiumsmitglied Ulrich Holdenried: »Wir haben hier einen Kompromiss mit Bauchschmerzen erzielt«. Die Abgaben würden von den Herstellern nun eingepreist und würden voraussichtlich im ersten Halbjahr 2009 zu Preiserhöhungen bei Druckern und Multifunktionsgeräten führen, kündigte Holdenried an, der noch bis Ende des Jahres als HP-Geschäftsführer fungiert.Trotzdem findet auch er positive Aspekte bei der nun erzielten Einigung: »Wir hätten uns auch im Interesse der Verbraucher sehr viel niedrigere Tarife gewünscht. Immerhin konnten wir deutlich machen, dass ein Großteil der IT-Produkte nur ausnahmsweise zum Kopieren urheberrechtlich geschützter Texte verwendet wird«, so Holdenried. Er sieht nach wie vor Schwächen in der Neuregelung des Urheberrechtsgesetzes: »Es regelt zum Beispiel nicht klar genug, welches Niveau der Abgaben für die zahlenden Verbraucher noch wirtschaftlich vertretbar ist.«



PC-Abgaben weiter ungewiss

Noch keine Lösung in Sicht ist für PC-Hersteller. Hier laufen die Verhandlungen über die Abgabenhöhe weiter. Für die Rechteverwerter dürfte es nicht einfacher werden: Der Hype der Netbooks mit einem Gerätepreis von rund 300 Euro reduziert den Spielraum für die UHG-Forderungen, denn auch hier muss die Relation von Abgabe und Gerätepreis in einem vernünftigen Verhältnis stehen.



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