25 Jahre hat sie gehalten. Jetzt geht die GVO dahin. Die EU-Kommission hat Plänen, die jetzige Regelung um einige Jahre zu verlängern, eine Absage erteilt. Dies berichtet exklusiv „kfz-betrieb ONLINE“.
Die EU-Kommission hat ihre Pläne, die aktuelle Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung 1400/2002 (GVO) um zwei oder drei Jahre zu verlängern, verworfen. Nach dem Auslaufen der Regelung im kommenden Frühjahr soll eine „Mini-GVO“ greifen, die sich vor allem auf den freien Wettbewerb im Servicebereich konzentrieren wird. Dies geht aus einer E-Mail aus Brüsseler Kommissionskreisen hervor, die »kfz-betrieb ONLINE« vorliegt. In dem Schreiben heißt es, die Kommission sei nach dem zweiten Runden Tisch von EU-Kommissarin Neelie Kroes mit Marktbeteiligten zum Thema „Zukunft der Kfz-GVO“ zu dieser Entscheidung gelangt. Demnach sollen mit der neuen Mini-GVO detaillierte Leitlinien zur Konkretisierung der künftigen Regelung veröffentlicht werden.
Die Autohändler in der EU würden somit in Zukunft unter die für alle auf den EU-Märkten aktiven Vertriebssysteme geltende so genannte Schirm-GVO fallen. Diese enthält nur ein Minimum an Wettbewerbsregeln und beinhaltet beispielsweise im Vergleich zur heutigen Kfz-spezifischen GVO keinerlei Kündigungsregeln. Unter diesen Bestimmungen sind Preise im Prinzip frei festlegbar. Der Gebietsschutz ist nur noch teilweise gültig. Quervertrieb ist zulässig. Die Vereinbarung eines Wettbewerbsauschlusses ist für einen Zeitraum von fünf Jahren möglich.
„Das ist eine absolute Katastrophe!“, kommentierte Branchenanwalt Christian Genzow die Entscheidung. „Sämtliche Händlerschutzbestimmungen werden wegfallen.“ Für die Werkstätten bleibe es bei der qualitativen Selektion. Die Mini-GVO werde voraussichtlich auf die freie Verfügbarkeit von technischen Daten und Ersatzteilen abzielen und Regelungen enthalten, die Standards auf ein verträgliches Maß beschränken sollen.
Die EU-Kommission will ihre Entscheidung offiziell am kommenden Mittwoch dem 8.Juli verkünden. Auch die aktuelle Schirm-GVO läuft im Mai 2010 aus. Branchenexperten erwarten, dass die darauffolgende Fassung tendenziell noch weniger Regeln als das bisherige Modell enthalten wird.
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