Wer Telefonwerbung nach den gesetzlichen Spielregeln gegenüber Verbrauchern betreiben will, muss bei seinen Bestandskunden und erst recht bei eingekauften Adressdaten von potentiellen Kunden künftig mehr Hürden überwinden. So lautet das Resümee des "Wirtschaftsdienst Versicherungs- und Bausparkaufleute" in der Oktober-Ausgabe.