Aufwendungen für ein Erststudium im Anschluss an eine abgeschlossene Berufsausbildung sind laut Bundesfinanzhof Werbungskosten. Mit diesem Urteil im Rücken, können jetzt viele ehemalige Studenten, die nach ihrer Schulausbildung zunächst eine Berufsausbildung absolviert haben, noch eine Steuererstattung bis ins Jahr 2002 zurück erhalten. Darauf weist der „WISO-SteuerBrief“ in seiner aktuellen November-Ausgabe hin.