Aufwendungen für ein Master-Studium Architektur im Anschluss an den Bachelor sind als Werbungskosten abzugsfähig. So lautet das „Steuerurteil des Jahres 2009 “ vom Bundesfinanzhof (BFH), das sowohl für selbstständige als auch für angestellte Architekten und Ingenieure hohe Steuerrückzahlungen auslösen kann, maximal zurück bis ins Jahr 2002. Darauf weist der „Wirtschaftsdienst Ingenieure& Architekten“ in seiner aktuellen November-Ausgabe hin.