Viele Steuerzahler müssen auch weiterhin ihre Kapitalerträge in der Steuererklärung 2009 angeben. Und manchmal winkt sogar eine Steuererstattung, wenn dem Finanzamt alle Kapitaleinnahmen mitgeteilt werden. Betroffen sind zum Beispiel Steuerzahler,
• die ihren Freistellungsauftrag nicht optimal ausgenutzt haben,
• die Krankheitskosten geltend machen wollen,
• deren persönlicher Steuersatz sehr niedrig ist oder
• die die Kirchensteuer nicht von Bank einbehalten lassen haben.
Tipp des WISO-SteuerBrief: Verschlechtern kann sich der Steuerzahler durch die freiwillige Angabe seiner Kapitaleinnahmen nicht. Sollte die Abgeltungsteuer günstiger sein, gilt der Antrag als nicht gestellt.
Hinweis: Ausführliche Information finden interessierte Steuerzahler in der Februar-Ausgabe des WISO-SteuerBrief, die unter www.wiso-steuerbrief kostenlos bestellt werden kann.
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