Die neuen Spielregeln beim Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge erfordern ein Umdenken bei Beitragsrückerstattung und Selbstbehalt. Darauf weist der WISO-SteuerBrief (www.wiso-steuerbrief.de) in seiner aktuellen März-Ausgabe hin.
Privat krankenversicherte Steuerzahler müssen künftig genau prüfen, ob sich eine Beitragsrückerstattung im Umfang wie bisher lohnt oder ob sie besser ihre Arztrechnungen und Rezepte dem Versicherer einreichen und im Gegenzug auf die Erstattung verzichten sollten. Denn seit 1. Januar 2010 sind die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung in einem größeren Umfang als bisher als Sonderausgaben absetzbar. Beitragsrückerstattungen mindern diesen Steuerabzug dann wieder.
Tipp des WISO-SteuerBrief: Es kann sich daher lohnen, dem Krankenversicherer Arztrechnungen und Rezepte auch dann einzureichen, nwenn die Summe unter dem erwarteten Erstattungsbetrag bleibt.
Bislang galt es außerdem als vorteilhaft, einen hohen Selbstbehalt zu vereinbaren und so die eigenen Beiträge gering zu halten. Auch das sollte überdacht werden: Denn nur die tatsächlich gezahlten Prämien lassen sich als Sonderausgaben geltend machen, nicht aber der Selbstbehalt.
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