Die Steuererklärung 2009 steht an: Viele strittige Fragen sind derzeit bei den Gerichten anhängig. Von einer positiven Rechtsprechung können Steuerzahler aber nur profitieren, wenn ihr Steuerbescheid noch offen ist. Sie müssen dabei nicht selbst klagen, sondern können Einspruch einlegen und sich an die Verfahren anderer Steuerzahler risikolos anhängen.
Gestritten wird derzeit u.a. um den Abzug von Kinderbetreuungskosten, Unterhaltsleistungen und Aufwendungen für haushaltsnahe Arbeiten. Der „WISO-SteuerBrief“ hat in seiner April-Ausgabe die wichtigsten anhängigen Verfahren zusammengefasst. Unter www.wiso-steuerbrief.de kann die Ausgabe kostenlos bestellt werden. Außerdem erhalten interessierte Leser den Sonderdruck „Steuererklärung 2009: Warum sich trotz Abgeltungsteuer die Abgabe der Anlage KAP lohnen kann“.
Tipp des WISO-SteuerBrief: Mit einem Antrag auf Fristverlängerung kann die Abgabefrist für die Steuererklärung 2009 vom 31. Mai 2010 auf den 30. September 2010 verlängert werden.
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