Wird ein Fahrzeug mit Garantieversicherung verkauft, muss die Garantieprämie mit Umsatzsteuer berechnet werden. Das hat der BFH entschieden und damit seine Rechtsprechung geändert. Die Umsatzsteuerpflicht gilt zumindest für die üblichen Kombimodelle, bei denen der Käufer wahlweise einen Anspruch gegenüber dem Händler oder gegenüber der Versicherungsgesellschaft hat.
„Auto Steuern Recht“ weist in der aktuellen Mai-Ausgabe darauf hin, dass Prämien für reine Reparaturkostenversicherungen, bei denen der Käufer ausschließlich einen Anspruch gegenüber dem Versicherer hat, dagegen weiterhin umsatzsteuerfrei sein dürften.
Die neue Rechtsprechung ist grundsätzlich ab sofort anzuwenden. Für bis 31. März 2010 ergangene Umsatzsteuerbescheide bzw. eingereichte Voranmeldungen besteht aber Vertrauensschutz nach § 173 Absatz 1 Nummer 3 Abgabenordnung.
Unter www.kfzbetriebe.de kann die Mai-Ausgabe von „Auto Steuern Recht“ kostenlos bestellt werden.
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