Ein Kind befindet sich kindergeldrechtlich auch dann in Berufsausbildung, wenn es sich im Selbststudium auf eine Wiederholungsprüfung vorbereitet. Das hat der Bundesfinanzhof in zwei Urteilen entschieden und dabei folgende Grundsätze aufgestellt:
• Erfolgreiche Wiederholungsprüfung: Besteht das Kind die erstmögliche Wiederholungsprüfung erfolgreich, ist ohne weitere Nachweise davon auszugehen, dass sich das Kind während der Vorbereitungsphase in Berufsausbildung befunden hat (Urteil vom 2.4.2009, Az: III R 85/08).
• Nicht bestandene Wiederholungsprüfung: Besteht das Kind trotz Selbststudium auch die Wiederholungsprüfung nicht, muss nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden, dass sich das Kind ernsthaft und nachhaltig auf die Wiederholungsprüfung vorbereitet hat (Urteil vom 24.9.2009, Az: III R 70/07).
Tipp des „WISO-SteuerBrief“: Zum Nachweis des Selbststudiums dürfte ein fortlaufend geführtes „Lerntagebuch“ ausreichen. Zudem sollten Gespräche mit Lehrern oder Prüfern schriftlich dokumentiert werden.
Das IWW Institut für Wirtschaftspublizistik ist Marktführer für anzeigenfreie Wirtschafts- und Steuerinformationsdienste, die sich an professionelle Zielgruppen wie Ärzte, Zahnärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte und Unternehmer (B2B) wenden. Das IWW-Institut publiziert an drei Standorten Düsseldorf, Nordkirchen und Würzburg über 60 Informationsdienste und bietet über 10 Online-Informationsdienste. Zudem veranstaltet das IWW jährlich über 250 Seminare und Kongresse. Als selbstständig operierendes Unternehmen gehört es zu Vogel Business Media, einem führenden deutschen Fachinformationsanbieter mit rund 100 Fachzeitschriften und 60 Webseiten sowie zahlreichen internationalen Aktivitäten.