Das Steuerspar-Modell „Häusliches Arbeitszimmer“ feiert Wiederauferstehung. Wem kein anderer Arbeitsplatz für eine berufliche Tätigkeit zur Verfügung steht, kann die Aufwendungen wieder steuersparend geltend machen – in vielen Fällen sogar bis in das Jahr 2007 zurück!
Wie der WISO-SteuerBrief in der aktuellen November-Ausgabe berichtet, profitieren von der Neuregelung im „Jahressteuergesetz 2010“ weit mehr Berufsgruppen als die vielzitierten Lehrer. So können beispielsweise auch Bankangestellte, EDV-Berater, Außendienstmitarbeiter, angestellte Ärzte oder sich fortbildende Steuerzahler die Neuregelung zum Steuern sparen nutzen.
Die Neuregelung wirkt zudem nicht nur für die Zukunft. Deshalb erfährt der Leser auch, wie er den Werbungskostenabzug für die Jahre ab 2007 nachholen und welche Aufwendungen er dabei ansetzen kann. Ein praxiserprobter Berechnungsbogen hilft ihm dabei.
Ein kostenloses Ansichtsexemplar des WISO-SteuerBrief kann hier angefordert werden.
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