Am 31. Dezember 2010 schlägt für viele Vereine die Stunde der Wahrheit. Dann läuft nämlich die Frist ab, bis zu der Vereine, die ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern Vergütungen (zum Beispiel die Ehrenamtspauschale) gewähren, ihre Satzungen angepasst haben müssen.
„Ohne entsprechende Satzungsklausel bzw. -genehmigung droht definitiv der Verlust der Gemeinnützigkeit. Vereine sind deshalb gut beraten, ihre Satzungen zu checken und gegebenenfalls anzupassen“, rät Diplom-Volkswirt Günter Göbel, stellvertretender Chefredakteur des monatlich erscheinenden „VereinsBrief“. „Handlungsbedarf besteht, wenn die Satzung Vergütungen nicht ausdrücklich erlaubt und trotzdem Vergütungen zum Beispiel im Rahmen der Ehrenamtspauschale gewährt werden“, so Göbel weiter.
Der „VereinsBrief“ hat in seiner aktuellen November-Ausgabe deshalb fünf Muster-Satzungsklauseln erarbeitet, die die Anforderungen der Finanzverwaltung erfüllen – und Vereinen die Gemeinnützigkeit erhalten. Interessenten können die November-Ausgabe des VereinsBrief kostenlos hier anfordern.
Der „VereinsBrief“ erscheint im IWW Institut für Wirtschaftspublizistik (IWW). Das IWW ist Marktführer für anzeigenfreie Wirtschafts- und Steuerinformationsdienste, die sich an professionelle Zielgruppen wie Ärzte, Zahnärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte und Unternehmer (B2B) wenden. Das IWW-Institut publiziert an drei Standorten Düsseldorf, Nordkirchen und Würzburg über 60 Informationsdienste und bietet über 10 Online-Informationsdienste. Zudem veranstaltet das IWW jährlich über 250 Seminare und Kongresse. Als selbstständig operierendes Unternehmen gehört es zu Vogel Business Media, einem führenden deutschen Fachinformationsanbieter mit rund 100 Fachzeitschriften und 60 Webseiten sowie zahlreichen internationalen Aktivitäten.