Liegt die Vergütung des Leiharbeitnehmers unter der Lohnhöhe vergleichbarer Arbeitnehmer im Entleiherbetrieb und besteht kein gültiger Leiharbeitstarifvertrag, besteht ein Anspruch auf Lohnzahlung in gleicher Höhe („Equal Pay-Anspruch“). Umstritten war bisher, ob der Entleiher dem Anspruch des Leiharbeitnehmers die in seinem Betrieb geltenden Ausschlussfristen entgegenhalten kann.
Diese Frage hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 23. März 2011 (5 AZR 7/10) nun eindeutig verneint. Hierdurch wird die Rechtsposition des Leiharbeitnehmers gestärkt.
Durch mehrere Entscheidungen ist das Thema Equal Pay innerhalb von wenigen Wochen in der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit zu einem Top-Thema avanciert. Hier führen insbesondere unwirksame Tarifverträge oder Doppelverweisungen auf Tarifsysteme sowie Scheinwerkverträge zu Streitigkeiten. Der Informationsdienst „Arbeitsrecht aktiv“ berichtet hierüber ausführlich in seiner April-Ausgabe und gibt einen Überblick zum Stand der Rechtsprechung.
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