Der Ansatz einer zumutbaren Belastung bei der steuerlichen Berücksichtigung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Einkommensteuergesetz ist verfassungswidrig. Diese Meinung vertritt Lars M. Petrak, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht aus der Kanzlei Dienst, Schneider & Partner GbR aus Koblenz, in der Ausgabe Mai 2011 des WISO-SteuerBrief.
Laut Petrak führt der Ansatz einer zumutbaren Belastung führt dazu, dass sich gesetzliche Zuzahlungen im Rahmen der Krankenversicherung und andere – von der Versicherung nicht übernommene – Krankheitskosten (zum Beispiel Zahnersatz) nicht in voller Höhe steuerlich auswirken. Es handelt sich um eine Abzugsbeschränkung (in Höhe der zumutbaren Belastung). Das Bundesverfassungsgericht hat mittlerweile jedoch in verschiedenen Entscheidungen festgehalten, dass das Existenzminimum in Höhe der Grundfreibeträge zuzüglich der individuellen Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen steuerfrei bleiben muss.
Der WISO-SteuerBrief empfiehlt deshalb, betroffenen Steuerzahlern alle Krankheitskosten steuerlich geltend zu machen und gegen ablehnende Steuerbescheide Einspruch einzulegen. Hierbei können sie sich auf das beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz geführte Musterverfahren mit dem Aktenzeichen 4 K 1970/10 berufen.
Tipp: Der WISO-Steuer Brief hat in der Mai-Ausgabe auch einen Mustereinspruch formuliert. Diese Ausgabe können Interessierte kostenlos hier anfordern
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