Ab Juni 2013 gilt die neue Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) auch für den Verkauf. Als im vergangenen Jahr das neue europäische Regelwerk veröffent¬licht wurde, gab es immense Befürchtungen: So mancher Fachmann sah gar eine kapi¬tale Kündigungswelle auf das europäische Kfz-Gewerbe zurollen. Diese ist zwar ausgeblieben, die Lage zwischen Herstellern und Handel ist dennoch angespannt, berichtet das Fachmedium »kfz-betrieb« in seiner Ausgabe vom 3. Juni 2011.
Die Realität sieht indes anders aus. Nur wenige Hersteller kündigen ihre Ver¬träge unter Hinweis auf das neue europäische Recht. Einige von ihnen haben das bereits in den letzten Monaten getan. Doch die große Mehrheit der Her¬steller und Impor¬teure passt ihre laufenden Verträge lediglich an. Burkhard Weller vom Toyota-Händlerverband urteilte deshalb für sein Fabrikat: „Unter¬schreiben und abheften – alles ist besser und einfacher geworden.“ Auch die ZDK-Geschäftsführerin Antje Woltermann konstatiert, dass die erwarteten Schockwellen ausgeblieben sind. Sie stellt sogar einen neuen Umgang zwi¬schen Herstellern und Handel fest.
Dennoch ist nicht alles eitel Sonnenschein. Viele Marken haben die Stan¬dards und die Margensysteme aus dem eigentlichen Vertrag ausgeklam¬mert und können diese auch außerhalb des Händlervertrags anpassen. Manche Hersteller nutzen das für gravierende Änderungen. Der Branchenan¬walt Prof. F. Christian Genzow dazu: „Ich frage mich, warum der Handel diese Anpassungen akzep¬tiert. Einschränkun¬gen des Mehrmarkenhandels und höhere Standards, keine Mög¬lichkeit zur Veräu¬ßerung des Betriebs ohne Zu¬stimmung des Herstellers und keine Begründung für die Kündigung – damit werden maßgebliche Parameter für den Schutz des Handels beschränkt. Wer diese freiwillig aufgibt, tut sich keinen Gefal¬len.“
Gerade der Mehrmarkenhandel ist eines der wichtigsten Diskussionsthemen zwi¬schen Herstellern und Handel. Mit der neuen GVO können Erstere den Mehrmar¬kenhandel einschränken. Das berührt entscheidend den Lebensnerv vieler Han¬delsbetriebe. Daneben gibt es eine Reihe weiterer Punkte, die für Diskussionen zwischen den beiden Seiten sorgen. Mit der neuen GVO können beispielsweise die Hersteller für erschwerte Bedingungen beim Querbezug von Neuwagen sorgen. Mancher Hersteller will die Händlerverträge außerdem nicht mehr unter deutsches Recht gestellt sehen, sondern es sollen andere europäi¬sche Rechtsordnungen gel¬ten. Das würde jedoch den Händlerschutz noch weiter aushöhlen. Nicht umsonst fordert der ZDK, die Handelsvertreterrichtlinie auf das Kfz-Gewerbe auszuweiten.
»kfz-betrieb« ist das meistgelesene Fachmagazin im Kfz-Gewerbe und informiert seit 100 Jahren den automobilen Handel und Service. »kfz-betrieb« ist offizielles Organ des Deut¬schen Kfz-Gewerbes (ZDK), der berufsständischen Interessenvertretung für rund 38.000 Autohäuser und Werkstätten. Tagesaktuelle News aus der gesamten Kfz-Bran¬che gibt es unter www.kfz-betrieb.de sowie im täglichen Newsletter. Das Stammhaus Vogel Business Media ist einer der führenden deutschen Fachinforma-tionsanbieter mit rund 100 Fachzeit¬schriften und 60 Webseiten sowie zahlreichen internationalen Aktivi¬täten. Hauptsitz ist Würzburg. 2011 feiert das Unternehmen seinen 120. Geburtstag.