Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) ist beschlossene Sache. In seiner Sitzung am 1. Dezember 2011 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz verabschiedet, das somit wie geplant am 1. Januar 2012 in Kraft treten kann.
Flexibilisierung, Deregulierung und Regionalisierung lauten die Schlagworte der Reform, die vor allem den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Krankenkassen neu geschaffenen Spielraum zur Optimierung der vertragsärztlichen Versorgung einräumt. Das ursprünglich vorgesehene Vorkaufsrecht der KVen im Verfahren zur Nachbesetzung einer Arztpraxis entfällt allerdings. Stattdessen entscheiden ab 2013 die Zulassungsausschüsse, ob ein Nachbesetzungsverfahren stattfinden soll, wenn ein Arzt in einem überversorgten Planungsgebiet seine Praxis aufgibt. Anträge des ausscheidenden Inhabers eines Vertragsarztsitzes oder seiner Erben auf Verfahrensdurchführung kann der Ausschuss ablehnen, wenn die Versorgungslage eine Nachbesetzung nicht erfordert; dann würde eine Entschädigung in der Höhe des Verkehrswertes der Praxis fällig.
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