Würzburg, 29. Januar 2007
Möglich ist es schon länger, im Autohaus auch gleich die Versicherungen mit zu kaufen. Das Geschäft brummt. Bislang waren allerdings keine Qualitätsstandards geregelt, doch bald herrscht Klarheit. Am 1. Juli 2007 tritt in Deutschland das „Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts“ in Kraft. Es setzt die entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht um. Das Gesetz enthält erstmals klare Vorschriften für den Berufszugang und die Berufsausübung von Versicherungsvermittlern. Gemeint sind zum Beispiel Autohändler, die ihren Kunden gleichzeitig auch noch alle Arten von Versicherungen anbieten.
Neu: Diese Händler benötigen beispielsweise grundsätzlich eine Gewerbe-Erlaubnis einer Industrie- und Handelskammer. Dafür müssen sie unter anderem geordnete Vermögensverhältnisse nachweisen, eine Sachkundeprüfung ablegen und eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschließen, berichtet das Branchenmagazin »kfz-betrieb« in seiner neuesten Ausgabe Nr. 3-4, die am 25. Januar erschienen ist.
Kunden können künftig die zentral geführten Vermittlerregister einsehen und sich von der Seriosität ihres Versicherungsvermittlers überzeugen. Außerdem können sie vom Vermittler eine ausgiebige Beratung verlangen und sind bei eventuelle Falschberatung abgesichert. Diese Regelung gilt auch für andere Branchen.
»kfz-betrieb« ist eine Fachzeitschrift der Vogel Auto Medien, Würzburg. Das meistgelesene Fachmagazin im Kfz-Gewerbe feierte 2005 sein 95-jähriges Jubiläum und ist offizielles Organ des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK), der berufsständischen Interessenvertretung für über 40.000 Autohäuser und Werkstätten.
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Elvira Minack
Redakteurin Ressort Wirtschaft & Management
Redaktion »kfz-betrieb«-Wochenjournal & Online
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